Versorgung in Einrichtungen

Ist eine Versorgung ausschließlich im häuslichen Umfeld nicht möglich, sind Angebote von Einrichtungen gefragt. Sie bieten beispielsweise Plätze zur Tagespflege, Nachtpflege oder Kurzzeitpflege an.

Kann die auf Hilfe angewiesene Person nicht mehr allein wohnen, stellt sich die Frage nach einer dauerhaften Aufnahme in ein Alten-/Pflegeheim.

Als staatliche Aufsichtsbehörde für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen ist die Hessische Betreuungs- und Pflegeaufsicht tätig. Sie prüft die Umsetzung der Vorschriften in Pflegeeinrichtungen, ist Ansprechpartner für Einrichtungsleitungen oder geht Beschwerden von z.B. von Pflegebedürftigen oder Angehörigen nach. Die Regionalen Ansprechpartner für den Vogelsbergkreis sind im Hess. Amt für Versorgung und Soziales in Gießen.

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